FAQ

Die Anmeldung funktioniert am besten über unsere Homepage. Über das Feld „Jetzt Anmelden“ werden Sie direkt auf eine Seite weitergeleitet, wo Sie die Möglichkeit haben, Ihre Anmeldung online einzureichen. Dort füllen Sie zunächst die nachstehenden Felder aus. Die Anmeldung ist zunächst unverbindlich. Zu einer verbindlichen Anmeldung kommt es erst nach dem Vertragsschluss.

Unsere kundenfreundliche Kündigungsfrist endet für alle Bestandsschüler am 31.05. Wir bemühen uns, die Schuljahresplanung unter Berücksichtigung aller Kündigungen und Fachwünsche innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen und Ihnen den Unterrichtsvertrag vor Beginn der Sommerferien zukommen zu lassen.

Die Kosten für den Unterricht sind je nach Unterrichtslänge und Belegung unterschiedlich. Eine genaue Übersicht über die Leih- und Unterrichtsgebühren entnehmen Sie unserer Gebührenordnung. Die Jahresgebühren sind anteilig in 12 Raten jeweils zum Monatsanfang fällig. Wir empfehlen die Teilnahme am elektronischen Lastschriftverfahren durch Abgabe des SEPA-Mandats.

Eine Ermäßigung bekommt jeder Schüler, der mehrere Fächer oder diese als Geschwisterkind belegt, automatisch. Man spricht dann von einer Mehrfachermäßigung, beziehungsweise von einer Geschwisterermäßigung. Die genauen Regelungen sowie die Reihenfolge der Ermäßigungen entnehmen Sie bitte der Entgeltordnung. 

Wir unterstützen Familien mit geringem Einkommen durch eine Sozialermäßigung von 25 % auf die Gebühr von Einzel- und Gruppenunterricht. Die Sozialermäßigung beantragen Sie schriftlich bei der Musikschule und legen Nachweise über Sozialleistungen oder Einkommensverhältnisse vor.

Eine Instrumentenmiete ist fast bei jedem Instrument möglich (kein Klavier und Schlagzeug) und für Anfänger auch sehr sinnvoll. Vor allem die Streichinstrumente sind in unterschiedlichsten Größen verfügbar und können so mit dem Spieler mitwachsen. Auch bei anderen Instrumenten bietet sich ein Leihinstrument an, bis der Instrumentenwunsch gefestigt ist. Anschließend empfehlen wir den Kauf eines eigenen Instruments. Hier helfen unsere Fachlehrkräfte ein qualitatives und günstiges Instrument zu finden. Die Mietkosten für die Instrumente finden Sie auf unserer Homepage bei den Gebührenübersichten. Der Mietpreis wird nach dem Anschaffungspreis festgelegt.

Wir bieten für jede Altersstufe das passende Angebot an und empfehlen die Teilnahme an der Musikalischen Früherziehung ab 4 Jahren. Weitere Angebot und den instrumentalen Einzelunterricht empfehlen wir ab 6 Jahren. Ausnahmen sind jedoch möglich und können in einem individuellen Beratungstermin mit der Lehrkraft oder der Schulleitung besprochen werden.

In der musikalischen Früherziehung können Kinder im Alter zwischen 4 und 6 Jahren spielerisch erste musikalische Erfahrungen machen. Sie lernen die Grundlagen der Musik in zahlreichen Bereichen kennen. Der Unterricht beziehungsweise der Kurs findet in kleinen Gruppen statt und wird von verschiedenen Musikschullehrern unterrichtet. Ebenso bieten wir diese in einzelnen Kindergärten in Rudolstadt. Nähere Auskünfte erhalten Sie dazu in ihrem Kindergarten.

Der Instrumenten-Schnupperkurs ist ein Neues Angebot, welches wir dieses Schuljahr das erste Mal angeboten haben. Der Kurs ist sehr gut für Kinder zwischen 6 und 8 Jahren geeignet, die sich noch unsicher sind, welches Instrument sie erlernen möchten. Innerhalb eines Jahren lernen die Kinder in 4er Gruppen 6 verschiedene Instrumente, bei ausgebildeten Lehrkräften für das jeweilige Instrument, kennen. Dieses Schuljahr waren es die Instrumente Violine, Klavier, Gitarre, Blockflöte, Trompete und Schlagzeug. Jedes Instrument kann man für ca. 2 Monate intensiv kennenlernen. Die Kosten für diesen Kurs liegen bei 180 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Die Gebühren für Leihinstrumente. Wen sich Ihr Kind also noch unsicher sein sollte, welches Instrument am besten zu ihm passt, ist dieser Kurs eine super Gelegenheit mehrere Instrumente auszuprobieren und somit vielleicht sogar das Trauminstrument zu finden.

Es ist nie zu spät ein Instrument zu erlernen oder bereits gelernte Fähigkeiten wiederaufzufrischen. Die Musikschule richtet sich jedoch vorrangig an Kinder und Jugendliche. Wir können daher Erwachsene nur bei freien Kapazitäten je nach Unterrichtsfach bzw. Instrument aufnehmen.

Wenn Sie Ihre Anmeldung online abgeschickt haben, erhalten Sie eine Email um die Richtigkeit ihrer Kontaktdaten zu bestätigen. Anschließend wird von uns geprüft, ob in dem gewünschten Fach ein Platz zur Verfügung steht. Sobald dies der Fall ist, bitten wir die Lehrkraft, sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen und einen Unterrichtstermin zu vereinbaren. Wenn das Büro die Rückmeldung bekommt, dass eine Einigung bezüglich eines Unterrichtstermins zustande gekommen ist, schicken wir Ihnen den Unterrichtsvertrag zu. Mit Beginn des Unterrichts läuft die einmonatige Probezeit an, welche zum Ende des Monats ohne Angabe von Gründen kündbar ist. Bis zu einer Einigung mit der Lehrkraft über den Unterrichtstermin ist es jederzeit möglich, die Anmeldung zu stornieren. Gebühren entstehen nicht.

Eine Anmeldung für den Unterricht ist grundsätzlich jederzeit möglich. Unterrichtsplätze vergeben wir nach freien Kapazitäten. In der Regel werden Kapazitäten zum Ende eines Schuljahres frei, sodass der Unterricht nach einer kurzen Wartezeit meist nach den Sommerferien begonnen werden kann. Sollte im Moment kein Platz verfügbar sein, wird die Anmeldung auf unserer Warteliste vermerkt. Die Musikalische Früherziehung startet immer zu Beginn eines Schuljahres. Einzelne Nachrücker können hierbei in der Regel noch bis zu den Herbstferien aufgenommen werden.

In der Regel findet der Unterricht in Einzelunterricht statt. Wir bieten allerdings auch Gruppenunterricht an, wenn der Wunsch besteht. Genauere Informationen zu den Kosten finden Sie in unserer Gebührenordnung.

Wir wissen, wie Wertvoll gerade die zwischenmenschliche Begegnungen für die Unterrichtsprozesse sind. Daher bieten wir in der Regel keinen Onlineunterricht an. Neben dem Unterricht in der Musikschule bieten wir einzelne Fächer auch an anderen Unterrichtsorten in Bad Blankenburg und Königsee an.

Grundsätzlich kann der Unterrichtsvertrag zum Ende eines jeden Schuljahres (31.07.) schriftlich zum 31.05. gekündigt werden. Anschließend verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Schuljahr.

Die Teilnahme am Kurs „Musikalische Früherziehung“, Instrumenten-Schnupperkurs und weiteren Kursangeboten ist auf ein Jahr begrenzt und endet nach Abschluss des Schuljahres automatisch, ohne schriftliche Kündigung. Besteht der Wunsch ein weiteres Schuljahr an dem Kurs teilzunehmen, ist ein neuer Vertrag notwendig.

Eine außerordentliche Kündigung ist immer zum jeweiligen Monatsende möglich. Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind beispielsweise:

  • Schwere Erkrankung, die die Fortführung des Unterrichts unmöglich macht
  • Wohnsitzwechsel
  • Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums
  • Aufnahme des Wehrdienstes
  • Wenn eine Fortführung des Unterrichts in beiderseitigem Interesse nicht geboten ist

Zudem muss der Grund für die außerordentliche Kündigung glaubhaft belegt sein. Die Entscheidung trifft im Zweifelsfall die Musikschule.

Die Musikschule ist unter Umständen auch zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. Genaueres entnehmen Sie bitt der Benutzungsordnung.

Kann ein Schüler aufgrund einer ärztlich nachgewiesenen Erkrankung oder einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme längerfristig nicht zum Musikschulunterricht erscheinen, so kann die Jahresgebühr auf schriftlichen Antrag anteilig erstattet werden. Längerfristig bedeutet in diesem Fall, dass der Schüler länger als einen Monat zusammenhängend nicht zum Unterricht erscheinen konnte. Gebühren für Unterrichtsausfälle werden anteilig auf schriftlichen Antrag erstattet, wenn dadurch die Mindestzahl von 33 Unterrichtsstunden im Schuljahr unterschritten wurden und die Musikschule die Ausfälle zu vertreten hat.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Auflistung um häufig gestellte Fragen handelt, die wir in einfacher Sprache und nach bestem Wissen beantworten. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Für eine verbindliche Auskunft lesen Sie bitte unsere Satzung in der aktuell gültigen Fassung.